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   OVG Niedersachsen, 02.09.1996 - 12 L 2965/96   

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OVG Niedersachsen, 02.09.1996 - 12 L 2965/96 (https://dejure.org/1996,8933)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.09.1996 - 12 L 2965/96 (https://dejure.org/1996,8933)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. September 1996 - 12 L 2965/96 (https://dejure.org/1996,8933)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Braunschweig - 9 A 9067/96
  • OVG Niedersachsen, 02.09.1996 - 12 L 2965/96
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 847.82

    Vorliegen einer politischen Verfolgung im asylrechtlichen Sinne - Verletzung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.1996 - 12 L 2965/96
    Dies gilt auch in den Fällen, in denen ein Gericht entscheidungserhebliche tatsächliche Feststellungen aus früheren Verfahren verwerten will; auch diese Feststellungen und die ihnen zugrunde liegenden Quellen haben in einer Weise in das Verfahren eingeführt zu werden, daß sich die Betroffenen dazu äußern können (BVerwG, Urt. v. 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 847.82 -, Inf AuslR 1983, 184).

    Wenn das Gericht in seiner Entscheidung amtliche Auskünfte, Gutachten, Stellungnahmen, Berichte usw. ("Asylfakten") verwerten will, muß es diese "im einzelnen bezeichnet" zum Gegenstand des Verfahrens machen, soll die berechtigte Gehörsrüge vermieden werden,, die Entscheidung sei auf Erkenntnisse gestützt, zu deren Inhalt und Aussagekraft die Beteiligten sich nicht äußern konnten (BVerfG, Beschl. v. 2. März 1993 - 2 BvR 2075/92 -, NVwZ 1993, 769; BVerwG, Beschl. v. 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 847.82 -, InfAuslR 1983, 184; Kanein,ZAR 1985, 62, 70; s.a. Hailbronner/Schenk, § 78 AsylVfG Rn. 113); ein (pauschaler) Verweis auf die bei dem Gericht vorhandenen Erkenntnismittel genügt dem - jedenfalls im Regelfall - nicht (der vom OVG NRW in seinem Beschluß v. 13. Februar 1995 - 25 A 439/95.A -, NVWBl. 1995, 232, 233, entschiedene Sonderfall ist hier nicht gegeben, so daß offen bleiben kann, ob diesem Beschluß zu folgen wäre).

  • BVerfG, 02.05.1995 - 2 BvR 611/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.1996 - 12 L 2965/96
    Dies erfordert in einem Asylverfahren grundsätzlich, daß das Gericht die Erkenntnismittel, auf die es eine Entscheidung zu stützen beabsichtigt, in einer Weise bezeichnet und in das Verfahren einführt, daß für einen Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit besteht, diese zur Kenntnis zu nehmen und sich zu ihnen zu äußern (s. nur BVerfG, Beschl. v. 18. Juni 1985 - 2 BvR 414/84 -, NJW 1986, 371 = BVerfGE 70, 180 m.w.N.; v. 2. Mai 1995 - 2 BvR 611/95 -, AuAS 1995, 177 f).

    Da das Verwaltungsgericht auch einen Termin, zu dem ohne mündliche Verhandlung entschieden werde, nicht bezeichnet hat, kann auch offen bleiben, ob es - ungeachtet dessen, daß das Gericht hinsichtlich der Pflicht, rechtliches Gehör zu seinen Entscheidungsgrundlagen zu gewähren, "vorleistungspflichtig" ist (s. BVerfG - Kammer -, Beschl. v. 2. Mai 1995 - 2 BvR 611/95 -, NVwZ-Beil. 8/1995, 57, 58) - der anwaltlich vertretenen Klägerin entgegenzuhalten wäre, daß sie nicht vor der Entscheidung gerügt hat, daß das Gericht bislang über das in seinem Beschluß vom 26. Februar 1996 ausdrücklich bezeichnete Erkenntnismittel hinaus Erkenntnismaterial nicht in das Verfahren eingeführt habe und damit nicht alle ihr zur Verfügung stehenden, zumutbaren und tauglichen prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft habe, um ihr Anliegen zu Gehör zubringen (s. dazu Hailbronner/Schenk, AuslR, § 78 AsylVfG Rn. 96).

  • OVG Niedersachsen, 30.05.1996 - 12 L 2401/96

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Nicht eingeführtes Erkenntnismittel; Allgemeine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.1996 - 12 L 2965/96
    So ist der Anspruch des Asylklägers auf rechtliches Gehör nicht verletzt, wenn eine Mitteilung über die voraussichtlich entscheidungserheblichen Erkenntnisquellen zur mündlichen Verhandlung versehentlich unterblieben ist, der Prozeßbevollmächtigte von ihnen jedoch in am gleichen Tage zur Verhandlung anstehenden Parallelverfahren unterrichtet worden ist und sich die Verwertung aufdrängte (s. OVG Hamburg, Beschl. v. 15. November 1993 - Bs IV 146/93 -) oder sonst einem Verfahrensbeteiligten ein nicht förmlich eingeführtes Erkenntnismittel bekannt war, er objektiv hinreichend Gelegenheit zur Stellungnahme hatte und sich die Möglichkeit seiner entscheidungserheblichen Verwendung aufdrängte (Beschl. des Senats vom 16. April 1996 - 12 L 2192/96 - und v. 30. Mai 1996 - 12 L 2401/96 -).

    Der Senat hat davon abgesehen, der Frage nachzugehen, ob der Klägerin - diese muß sich die Kenntnis ihrer Verfahrensbevollmächtigten zurechnen lassen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 10. März 1994 - 11 A 10419/94 -, zit. nach JURIS; Senat, Beschl. v. 30. Mai 1996 - 12 L 2401/96 -) - dadurch die der Entscheidung zugrunde zu legenden Erkenntnismittel hinreichend dadurch eröffnet worden sind, daß ihre Prozeßbevollmächtigten in zeitgleich zur Entscheidung anstehenden "Parallel"-Verfahren über die entscheidungserheblichen Erkenntnisquellen unterrichtet worden sind (s. dazu OVG Hamburg, Beschl. v. 15. November 1993 - Bs IV 146/93 -), weil die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs auch dann, wenn dies nicht der Fall gewesen sein sollte, aus den nachfolgenden Gründen im Ergebnis nicht durchgreift.

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.1996 - 12 L 2965/96
    Dies erfordert in einem Asylverfahren grundsätzlich, daß das Gericht die Erkenntnismittel, auf die es eine Entscheidung zu stützen beabsichtigt, in einer Weise bezeichnet und in das Verfahren einführt, daß für einen Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit besteht, diese zur Kenntnis zu nehmen und sich zu ihnen zu äußern (s. nur BVerfG, Beschl. v. 18. Juni 1985 - 2 BvR 414/84 -, NJW 1986, 371 = BVerfGE 70, 180 m.w.N.; v. 2. Mai 1995 - 2 BvR 611/95 -, AuAS 1995, 177 f).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.1996 - 12 L 2965/96
    Namentlich vermag die Behauptung, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen, oder das Gericht habe es versäumt, Beweis zu erheben, einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs nicht zu begründen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 26. Januar 1995 - 10 UZ 91/95 -, MDR 1995, 525 ; s. bereits BVerfG, Beschl. v. 2. Dezember 1969 - 2 BvR 320/69 -, BVerfGE 27, 248, 251).
  • BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85

    Asylanspruch bei einer Verfolgungsmaßnahme "im Bereich des Möglichen"

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.1996 - 12 L 2965/96
    a) Art. 103 Abs. 1 GG gebietet insbesondere, daß ein Urteil nur auf solche Tatsachen und Beweismittel gestützt werden darf, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (s. nur BVerwG, Urt. v. 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 20.85 -, InfAuslR 1986, 56 f; GK-AsylVfG , § 32 AsylVfG Anhang I Rn. 261 ff m.w.N.).
  • BVerwG, 13.07.1982 - 9 C 53.82

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.1996 - 12 L 2965/96
    Allgemeinkundig sind dabei Tatsachen, von denen verständige und erfahrene Menschen in der Regel ohne weiteres Kenntnis haben oder von denen sie sich doch jederzeit durch Benutzung allgemein zugänglicher Quellen unschwer überzeugen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 13. Juli 1982 - BVerwG 9 C 53.82 -, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 127).
  • VGH Hessen, 13.01.1994 - 12 UZ 2930/93

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Asylrechtsstreit: Einführung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.1996 - 12 L 2965/96
    b) Die Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs ist jedenfalls dann, wenn sich diese Rüge nicht darauf richtet, das Verwaltungsgericht habe im einzelnen bezeichnetes Vorbringen der Beteiligten ersichtlich nicht zur Kenntnis genommen oder gewürdigt (dazu HessVGH, Beschl. v. 8. Mai 1995 - 13 UZ 1997/94 -, NVwZ-Beilage 9/1995, 72 ; Beschl. v. 15. März 1995 - 12 UZ 1023/94 -, MDR 1996, 637 f), schlüssig nur dargelegt, wenn dargelegt wird, daß ein Kläger bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch - zu bezeichnenden - weiteren Tatsachenstoff vorgetragen hätte und dieser geeignet gewesen wäre, den geltend gemachten Anspruch zu klären (vgl. etwa Beschl. des Senats v. 21. November 1994 - 12 L 6853/94 -, AuAS 1995, 107 ; OVG Hamburg, Beschl. v. 4. November 1993 - Bs V 109/93 -); denn nur dann kann geprüft und entschieden werden, ob die Entscheidung auf dem - vermeintlichen oder vorliegenden - Verstoß gegen das rechtliche Gehör auch beruhen kann (a.A. - für den Fall der nicht ordnungsgemäßen Einführung von Erkenntnismitteln - HessVGH, Beschl. v. 13. Januar 1994 - 12 UZ 2930/93 , EZAR 633 Nr. 22, dessen Argumentation indes nicht hinreichend berücksichtigt, daß das im Gegensatz zu § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG in § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG nicht ausdrücklich genannte "Beruhenserfordernis" sich bereits aus dem Begriff des rechtlichen Gehörs deswegen ergibt, weil Gehör nur zu entscheidungserheblichem Tatsachenstoff zu gewähren ist und bereits eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht vorliegt, wenn - nach Maßgabe der Rechtsmeinung des erkennenden Ausgangsgerichts - auszuschließen ist, daß bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs eine dem Antragsteller günstigere Entscheidung ergangen wäre ; wie hier etwa VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14. Juni 1995 - A 14 S 596/95 -, VBlBW, Rechtsprechungsdienst 1995, Beilage 8, B2 ).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 2 BvR 2075/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.1996 - 12 L 2965/96
    Wenn das Gericht in seiner Entscheidung amtliche Auskünfte, Gutachten, Stellungnahmen, Berichte usw. ("Asylfakten") verwerten will, muß es diese "im einzelnen bezeichnet" zum Gegenstand des Verfahrens machen, soll die berechtigte Gehörsrüge vermieden werden,, die Entscheidung sei auf Erkenntnisse gestützt, zu deren Inhalt und Aussagekraft die Beteiligten sich nicht äußern konnten (BVerfG, Beschl. v. 2. März 1993 - 2 BvR 2075/92 -, NVwZ 1993, 769; BVerwG, Beschl. v. 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 847.82 -, InfAuslR 1983, 184; Kanein,ZAR 1985, 62, 70; s.a. Hailbronner/Schenk, § 78 AsylVfG Rn. 113); ein (pauschaler) Verweis auf die bei dem Gericht vorhandenen Erkenntnismittel genügt dem - jedenfalls im Regelfall - nicht (der vom OVG NRW in seinem Beschluß v. 13. Februar 1995 - 25 A 439/95.A -, NVWBl. 1995, 232, 233, entschiedene Sonderfall ist hier nicht gegeben, so daß offen bleiben kann, ob diesem Beschluß zu folgen wäre).
  • BVerwG, 11.02.1982 - 9 B 429.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.1996 - 12 L 2965/96
    Auf offenkundige Tatsachen, die allen Beteiligten gegenwärtig sind und von denen alle Beteiligten wissen, daß sie für die Entscheidung erheblich sein können, darf indes ein Urteil auch ohne ausdrücklichen Hinweis gestützt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. Februar 1982 - BVerwG 9 B 429.81 -, Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 36).
  • VGH Hessen, 15.03.1995 - 12 UZ 1023/94

    Berufungszulassung in Asylverfahren wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs - zur

  • BVerwG, 07.09.1981 - 9 B 375.81

    Asylstreitfälle - Rechtliches Gehör - Verwertung bestimmter Beweismittel -

  • VGH Hessen, 26.01.1995 - 10 UZ 91/95

    Berufungszulassung: keine Berufung auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs bei

  • VGH Hessen, 08.05.1995 - 13 UZ 1997/94

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Wahrunterstellung einer anspruchstützenden

  • OVG Niedersachsen, 21.11.1994 - 12 L 6853/94

    Rechtliches Gehör; Anforderungen an die Darlegung; Schlüssigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.1995 - 25 A 439/95

    Verletzung rechtlichen Gehörs; Generalakten; Tatsachenfeststellung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.1994 - 11 A 10419/94

    Rechtliches Gehör; Kenntnis des Prozeßbevollmächtigten

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.1995 - A 14 S 596/95

    Berufungszulassung in Asylverfahren wegen Versagung rechtlichen Gehörs -

  • OVG Niedersachsen, 08.01.2024 - 9 LA 233/21

    Ecoi.net; Einführung; Einführung von Erkenntnismitteln; Erkenntnismittel;

    Für eine Einführung in das Verfahren reicht es dabei grundsätzlich aus, dass das Gericht den Beteiligten eine Liste der betreffenden Erkenntnismittel übersendet (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 2.9.1996 - 12 L 2965/96 - juris Rn. 4 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 18.10.1996 - 1 L 5644/96

    Rechtliches Gehör im Asylverfahren: Erkenntnismittel;; Angola; Asylprozeß;

    Dabei kommt es im übrigen nicht auf die konkrete Kenntnis gerade des Klägers selbst an; er muß sich die Kenntnis seines Prozeßbevollmächtigten vielmehr zurechnen lassen (so OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.5.1996 - 12 L 2401/96 - NVwZ - Beilage 1996, 67; ferner Beschl. v. 2.9.1996 - 12 L 2965/96 -).
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